Gesetze und Verordnungen

Liechtenstein besitzt weder ein eigenes Patentrecht noch ein eigenes Patentamt. Erfindungspatente unterliegen aufgrund des Patentschutzvertrages aus dem Jahr 1978 dem schweizerischen Patentrecht und werden vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern verwaltet. Ein für die Schweiz erteiltes Patent gilt stets automatisch auch für Liechtenstein. Dies bezieht sich auch auf europäische Patente mit Wirkung in der Schweiz.
Liechtenstein besitzt jedoch ein eigenes Markenschutz-gesetz sowie ein Designgesetz. Nationale sowie inter-nationale Fabriks- und Handelsmarken und Designs können also in Liechtenstein angemeldet werden. Zuständige Behörde ist das Amt für Volkswirtschaft (AVW), Abteilung für Immaterialgüterrecht.
Als Besonderheit ist hier zu erwähnen, dass das liechtensteinische Markenrecht - anders als das schweizerische - erst seit 2023 ein administratives Widerspruchsverfahren sowie ein Nichtigkeits- und Verfallsverfahren kennt. Die Durchsetzung von vermeintlichen oder tatsächlich bestehenden Markenrechten sowie die Löschung von nicht genutzten Marken kann daher aussergerichtlich direkt am Amt für Volkswirtschaft beantragt und behandelt werden.
Unbenommen davon verbleibt weiterhindie Möglichkeit, Markenstreitgkeiten vor den ordentlichen Gerichten auszutragen, wobei ausländische Kläger im Regelfall eine aktorische Kaution zur Sicherstellung der zu erwartenden Gerichtskosten zu hinterlegen haben.
Wenn Sie mehr zu diesen Themen wissen wollen, stehen Ihnen der LIPAV oder die liechtensteinischen Patentanwälte gerne für spezifische Auskünfte zur Verfügung.