Designrecht

Das liechtensteinische Designrecht ist dem schweizerischen Designrecht in weiten Teilen nachempfunden. Es finden sich allerdings auch spezifische Unterschiede, insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen eine Designeintragung zu erheben.

- LI-Designgesetz

- LI-Verordnung zum DesG

- LI-Gebührenordnung