Markenrecht

Das liechtensteinische Markenrecht ist dem schweizerischen Markenrecht in weiten Teilen nachempfunden. In der Prüfungspraxis wird zukünftig jedoch verstärkt auf die Praxis des EUIPO abgestellt. Seit 01.01.2023 gibt es ausserdem administrative Verfahren für das Einlegen eines Widerspruchs, das Erklären des Verfalls einer Marke aufgrund absoluter Ausschluss-gründe, sowie die Erklärung der Nichtigkeit einer Marke aufgrund älterer Rechte.

- LI-Markenschutzgesetz

- LI-Verordnung zum MSchG

- LI-Gebührenordnung