Der Patentanwalt

Der Patentanwalt ist der Vermittler zwischen den Schöpfern und/oder Inhabern von geistigem Eigentum einerseits und den Patentämtern andererseits. Er ist sowohl in technischen Belangen als auch in rechtlichen Fragen des Schutzes von geistigem Eigentum sachkundig und versiert.

Die Aufgaben des Patentanwaltes umfassen die Beratung und Aufklärung von innovativen Gewerbetreibenden in Bezug auf

- die verschiedenen Arten des geistigen Eigentums (z.B. technische Neuerungen, ästhetische Formgebungen, Schaffung von Logos und Markenbegriffen, Firmennamen, Internetdomains, künstlerische Werke, spezielle Datenbanken),

- die Möglichkeiten, lokalen, regionalen oder internatio-nalen Schutz dafür zu erwerben (Patente, Gebrauchs-muster, Marken, Designs, Urheberrechte, eingetragene und nicht-eingetragene Rechte),

- die Bedeutung und den Wert eigener, ganz besonders aber auch fremder Schutzrechte, sowie in Bezug auf


- die Möglichkeiten der passiven und aktiven Nutzung von Schutzrechten.

Des weiteren vertritt der Patentanwalt den Schöpfer/Inhaber von geistigem Eigentum vor den Behörden im Inland und kümmert sich um den Erwerb von Schutzrechten für seine Mandanten auch im Ausland, über ein weltweites Netzwerk an kooperierenden, ausländischen Patentanwälten.

Der Patentanwalt ist auch Ansprechstelle im Falle eventueller Schutzrechtsverletzungen welcher Art auch immer und berät und vertritt seine Mandanten in Verfahren zur Durchsetzung ihrer IP-Rechte gegenüber möglichen Schutzrechtsverletzern.

Last but not least ist der Patentanwalt auch sachkundiger Berater und Unterstützer bei der aktiven Nutzung von Schutzrechten im Rahmen der Vergabe von Lizenzen an Dritte, insbesondere bei der Gestaltung und Abfassung von Lizenzverträgen, aber auch durch aktive Teilnahme an Lizenzverhandlungen.

Es empfiehlt sich für jeden innovativ tätigen Gewerbetreibenden, möglichst frühzeitig den Kontakt zu einem Patentanwalt zu suchen, um sich einerseits über die Schutzmöglichkeiten eigener Innovationen zu informieren und um andererseits abzuklären, ob die eigene Innovation nicht womöglich Schutzrechte eines Mitbewerbers verletzen könnte. Ein Umstand, der leider viel zu sehr vernachlässigt wird.

Die liechtensteinischen Patentanwälte bieten eine kostenlose erste Beratungsstunde an, um Jedem die Möglichkeit zu geben, sich einen ersten Eindruck über das Wesen und die Kosten von geistigem Eigentum - Intellectual Property (IP) - und dessen Schutz zu verschaffen.

Anm.: Es wurde zugunsten einer besseren Lesbarkeit auf das "Gendern" verzichtet. Es versteht sich von selbst, dass die männliche Ausdrucksweise für personenbezogene Begriffe auch die holde Weiblichkeit mit umfassen soll.